· 

Meldepflicht für Transaktionen

Hast Du Deinen ersten Wohnsitz in Deutschland, musst Du Überweisungen ab 12.500,- EUR ins Ausland und auch aus dem Ausland bei der Bundesbank melden.

Hast Du zum Beispiel Deinen ersten Wohnsitz noch in Deutschland und kaufst Dir ein Haus oder Ferienhaus in Schweden, so musst Du die Zahlung von einem deutschen an ein schwedisches Konto melden. 

Das betrifft sicherlich die meisten Auswanderer und Ferienhauskäufer.

Die Meldung ist kostenlos und kann als Privatperson sogar telefonisch gemeldet werden.

Wer die Meldung versäumt, muss allerdings mit einer Strafe von bis zu 30.000 EUR pro Verstoß rechnen.

Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Bei verspäteter Meldung kann eine Selbstanzeige beim Hauptzollamt Straffreiheit bewirken – vorausgesetzt, die Behörde hat noch keine Ermittlungen eingeleitet.

Es ist also Hauskäufern in Schweden, die zum Zahlungszeitpunkt der Zahlung ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben oder hatten unbedingt geraten, die Transaktion fristgerecht zu melden oder nachträglich anzuzeigen.

Ausgenommen von der Meldepflicht sind Zahlungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren und Zahlungen für Kredite.

 

Link zu mehr Informationen und zur Meldung bei der Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft-formular-center/zahlungsmeldungen

 

Ähnliche Blogbeiträge:

Schwedisches Bankkonto - ein notwendiges Übel

Hauskauf ohne schwedisches Konto