Nicht nur in der Gleichberechtigung ist Schweden in manch gesellschaftlichen Dingen dem Rest Europas schon lange weit voraus. In Europa einzigartig ist ein besonderer Status als Paar zusammenzuleben.
1987 wurde vom schwedischen Reichstag die eheähnliche Lebensgemeinschaft anerkannt und unter besondere Schutzbestimmungen gestellt. Beide Teile werden dabei als Sambo bezeichnet - von Beginn an übrigens auch für gleichgeschlechtliche Beziehungen.
Sambo bedeutet wörtlich übersetzt soviel wie Zusammenwohnende.
Im Großen und Ganzen bedeutet das, dass die eheähnliche Lebensgemeinschaft in Schweden ähnlichen Rechten und Pflichten unterstellt ist wie die Ehe.
Im Besonderen soll damit gemeinsam angeschaffter Besitz geregelt und geschützt werden.
Das gilt zum Beispiel speziell für die Aufteilung im Trennungsfall.
Nur im Erbrecht unterscheidet sich der Status zur Ehe wesentlich. Auf den Sambo fallen nach dem Tod des Partners nur 50 statt 100 % des gemeinsamen Eigenturms. Ebenso auch nur die Hälfte der gesetzlichen Summe die Witwen und Witwern gewährt wird.
Die andere Hälfte des Eigentums verteilt sich auf Blutsverwandte des Verstorbenen. Es besteht aber ein Bestandsschutz für die Wohnung und den Hausrat.
Die restlichen Erben können den verbliebenen Sambo also nicht einfach aus der Wohnung oder dem Haus rausschmeißen.
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