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ID-Nummer / Personennummer / ID-kort / Folkbokföring

Die wichtigste und erste Hürde die Du bei Deiner Einwanderung nach Schweden nehmen musst, ist eine Personennummer zu bekommen. Ohne die geht in Schweden nichts. Und zwar wirklich in allen Verwaltungsbereichen gar nichts: Wohnen, Bildung, Arbeit, Verkehr, Gesundheit, Versicherung, Zahlungsverkehr.

Mit der schwedischen Personennummer bist Du automatisch im schwedischen Personenregister Folkboken registriert.

Die zuständige Behörde für die Vergabe Deiner Personennummer, für die Verwaltung des Personenregisters und auch für die Vergabe Deiner ID-Karte ist das schwedische Finanzamt Skatteverket.

 

Als allgemeine aber wichtige Information dazu am Rande: Das Skatteverket ist die absolut übergeordnete Behörde in Schweden. 

 

Willst Du aus einem EU-Land nach Schweden einwandern, hast Du wie überall in der EU ein grundsätzliches Aufenthaltsrecht. Willst Du Dich als EU-Bürger länger als ein Jahr in Schweden aufhalten, sollst (musst) Du Dich anmelden und beim Skatteverket eine Personennummer beantragen. Dazu musst Du allerdings eine von zwei Bedingungen erfüllen (Studenten und Familiennachzügler mal außen vor gelassen):

 

1.  Du hast einen Job in Schweden. Damit erhältst Du automatisch und sofort eine Personennummer. Du bist damit umgehend in Schweden Steuerzahler und bist damit auch ebenso umgehend im schwedischen Sozialsystem und damit kranken- und rentenversichert.

 

2.  Du kannst nachweisen, dass Du Deinen Lebensunterhalt selber finanzieren kannst, ohne den schwedischen Staat in jeglicher Form zu belasten. Als Basis gilt dafür aktuell 15.000 EUR je Person und Jahr. Für Kinder 7.500 Euro je Kind und Jahr.

Das bedeutet aber also auch, dass der Erhalt der Personennummer nicht automatisch als Dauerkarte gilt !!!

Für Rentner bedeutet der Betrag eine monatliche Nettorente von 1250,- EUR.

Über die 15.000 EUR hinaus, musst Du einen Nachweis über eine Krankenversicherung führen. Dieser Nachweis heißt S1 Formular. Dieses S1 Formular musst Du Dir bei Deiner Krankenversicherung ausstellen lassen und mit deinem Antrag beim Skatteverket abgeben.

Die Wartezeit vom Antrag bis zur Zustellung der ID-Nummer ist unterschiedlich, in der Regel aber sechs Wochen und länger.

 

Für den Antrag Deiner Personennummer und der ID-Karte kannst Du übrigens nicht jedes Servicekontor vom Skatteverket ansteuern. Welche Stellen für die Ausstellung der Personennummer und ID-Karten zuständig sind findest Du hier: https://www.skatteverket.se/omoss/kontaktaoss/besokservicekontor.4.515a6be615c637b9aa4acd5.html?filter=idcards

 

Hast Du Deine Personennummer bewilligt und zugestellt bekommen, Musst Du ein zweites Mal zur ausführenden Stelle des Skatteverkets kommen. Dann wirst Du für die ID-Karte vermessen und fotografiert. Dafür muss Du vorher einen Termin buchen!

Die Informationen dazu erhältst Du mit der Zustellung Deiner Personennummer.

 

Bis Deine Identitätskarte (Identitetskort) ausgefertigt ist, gehen noch einmal gut und gerne sechs Wochen ins Land (plus minus ...)

Die ID-Karte musst Du bei deiner ausführenden Stelle persönlich abholen. Du kannst aber auch andere Ausgabestellen für die Ausgabe angeben.

Das Papier das Du dafür vorab erhältst ist übrigens der wichtigste Nachweis für Deine schwedische Identität. Gut aufbewahren! 

 

Hast Du die ID-Karte abgeholt und hast die e-legitimation oder Deine BankID eingerichtet, braucht Du eigentlich nie wieder persönlich ein Amt in Schweden betreten. Gepaart mit e-legitimation oder der BankID funktionieren dann alle anderen Amtsgänge digital bzw. online via Web oder App. Mit Deiner Personennummer bzw. Deinem Eintrag im Folkboken (Personenregister) bist Du automatisch bei allen Behörden in Schweden geführt. Du musst Dich also in keinem Amt mehr extra registrieren und kannst Dich mit Deiner Personennummer und e-legitimation oder BankID anmelden.

 

Unter diesem Link kommst Du direkt zum Skatteverket zum Bereich Folkbokföring, ID-Nummer und ID-kort: ttps://www.skatteverket.se/privat/folkbokforing.4.18e1b10334ebe8bc800039.html

 

Unter diesem Link findet Du alle Videos zum Thema Einwandern vom Skatteverket:

https://www.skatteverket.se/privat/folkbokforing/flyttatillsverige/nyisverigefilmer.4.5c1163881590be297b5909a.html

 

Alle Seiten und Videos vom Skatteverket gibt es auch auf Englisch. Leider nicht auf Deutsch.

Wer Hilfe braucht, kann gerne unsere Dienste in Anspruch nehmen.

 

INVÅNARE oder MEDBORGARE

Mit Erhalt Deiner Personennummer und Deinem Eintrag im Folkboken bist Du in Schweden erst einmal nur schwedischer invånare, also Einwohner.

Medborgare, also schwedischer Staatsangehöriger kannst Du als EU-Bürger in Schweden erst werden, wenn Du mindestens 5 Jahre in das schwedische Sozialsystem eingezahlt hast, egal ob als Arbeitnehmer oder Selbstständiger. Ausserdem musst Du einen Einbürgerungstest bestehen, der nicht nur sprachlich nicht ganz einfach ist. 

 

Ergänzend zu diesem Artikel:

Welche Nachweise und Angaben Du für den Antrag Deiner Personennummer brauchst, erfährst Du hier im Blog:

Personennummer-Antrag

 

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