Alles was Du zu Schweden wissen willst


Informationen und Service für SCHWEDEN-Interessierte, Einwanderer oder welche, die es werden wollen

Herzlich Willkommen auf der Web- und Blog-Seite vom Alten Schweden. Vielleicht bist Du hier um Dir einfach unsere spannenden Blogbeiträge und die kurzen Videos dazu anzuschauen oder aber Du brauchst Hilfe zum Beispiel im Umgang mit den schwedischen Behörden, Banken, Versicherungen, Handwerkern oder vielem mehr. Egal ob für den privaten oder gewerblichen Bedarf.

Denn hier gibt es nicht nur viel Wissenswertes und Spannendes für alle Schwedenfans zu allen Themen rund um Schweden sondern Du findest hier auch direkte Unterstützung für alle Abwicklungen rund um Deine Einwanderung nach Schweden, für den Hauskauf oder dein Ferienhauskauf oder zum Beispiel für die Ummeldung Deines Autos und und und ...


private Beratung

Private Beratung

Wir beraten Dich bei allen Vorgängen zu Deiner Einwanderung, deinen Behördenangelegenheiten, deinem privaten Hauskauf oder Ferienhauskauf, zum Import und Anmeldung Deines Fahrzeuges bis hin zu Hilfen in Bezug auf die Gesundheitsversorgung in Schweden.

> mehr Infos

Gewerbliche Beratung

Wir beraten Dich auf Deinem Weg  in die Selbstständigkeit in Schweden. Wir unterstützen Dich beim Erstellen von Businessplänen z.B. für Deine Bank und navigieren Dich durch die behördlichen Anforderungen, die für Deine Unternehmensgründung notwendig sind.

> mehr Infos

Marketing

Du bist selbstständig und willst Dein Unternehmen vermarkten? Über unser Mutterunternehmen erstellen wir Dir eine auf Deine Zielgruppe angepasste Kampagne und bedienen dabei sämtliche Marketingkanäle von Druck- bis Onlinewerbung und Social Media.

> mehr Infos



Anzeige:


zuletzt im Blog hinzugefügt:

Meldepflicht für Transaktionen

Hast Du Deinen ersten Wohnsitz in Deutschland, musst Du Überweisungen ab 12.500,- EUR ins Ausland und auch aus dem Ausland bei der Bundesbank melden.

Hast Du zum Beispiel Deinen ersten Wohnsitz noch in Deutschland und kaufst Dir ein Haus oder Ferienhaus in Schweden, so musst Du die Zahlung von einem deutschen an ein schwedisches Konto melden. 

Das betrifft sicherlich die meisten Auswanderer und Ferienhauskäufer.

Die Meldung ist kostenlos und kann als Privatperson sogar telefonisch gemeldet werden.

Wer die Meldung versäumt, muss allerdings mit einer Strafe von bis zu 30.000 EUR pro Verstoß rechnen.

Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Bei verspäteter Meldung kann eine Selbstanzeige beim Hauptzollamt Straffreiheit bewirken – vorausgesetzt, die Behörde hat noch keine Ermittlungen eingeleitet.

Es ist also Hauskäufern in Schweden, die zum Zahlungszeitpunkt der Zahlung ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben oder hatten unbedingt geraten, die Transaktion fristgerecht zu melden oder nachträglich anzuzeigen.

Ausgenommen von der Meldepflicht sind Zahlungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren und Zahlungen für Kredite.

 

Link zu mehr Informationen und zur Meldung bei der Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft-formular-center/zahlungsmeldungen

 

Ähnliche Blogbeiträge:

Schwedisches Bankkonto - ein notwendiges Übel

Hauskauf ohne schwedisches Konto



Blog Schnell-Übersicht

Du willst keinen neuen Blog-Beitrag verpassen? Dann bestelle hier den Blog-Newsletter: